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Freitag, 16. Februar 2007
Wohngeld online berechnen.
Kostenloser Bürgerservice spart Wege

Die Frage nach einem möglichen Wohngeldanspruch lässt sich künftig schnell beantworten und zwar online. Das nordrhein-westfälische Ministerium für Verkehr stellt ein entsprechendes Angebot auf seiner Webseite bereit.

"Das bundesweit bislang einmalige Serviceangebot ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung des Bürgerservices", so Bauminister Oliver Wittke. Damit bekomme jeder Bürger die Möglichkeit, seinen möglichen Anspruch auf Wohngeld in jeder Kommune Nordrhein-Westfalens unverbindlich errechnen zu lassen.

Neben einigen Erläuterungen zur Benutzung des Service können neben der anonymen Recherche auch direkt Antragsvordrucke am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden. Zudem finden sich sämtliche Gesetzesgrundlagen sowie ein Fragen- und Antwortenkatalog zum Wohngeld im Internetangebot des Ministeriums. Der verstärkte Einsatz von E-Government Angeboten zum Nutzen des Bürgers müsse Vorrang haben, denn nicht der Bürger, sondern die Daten sollen laufen, so Wittke weiter.

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land NRW jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

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