Donnerstag, 16. Oktober 2008
.
Bundeszentralregister wird auf elektronischen Datentransfer umgestellt
Von der papierenen bis zur elektronischen Auskunft: Meldebehörden sollen ab Anfang 2009 Online-Auskünfte aus dem Bundeszentralregister erhalten können. Ziel ist es, Anträge von Bürgern auf Erteilung eines Führungszeugnisses schneller zu bearbeiten.
Bislang musste die Meldebehörde beim Bundeszentralregister das Führungszeugnis mit einem Vordruck schriftlich anfordern. Künftig läuft dieses Verfahren automatisch durch ein gesichertes System der Datenübertragung ab. Nach wie vor muss der Bürger seinen Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses bei der Meldebehörde stellen. Zwischen Antragstellung und Versendung des Führungszeugnisses an den Bürger durch das Zentralregister werde aber nur noch ein Arbeitstag liegen, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die Umstellung auf das automatisierte Verfahren verringert den bisherigen personellen und materiellen Aufwand, baut Bürokratie ab und rationalisiert das Registerverfahren. Die beschleunigte Datenverarbeitung bei der Erteilung von Führungszeugnissen im Bundeszentralregister kommt daher vor allem den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Durch den Erlass der neuen Verwaltungsvorschrift werden keine neuen Daten erhoben, sondern lediglich bereits vorhandene Daten statt in Papierform elektronisch verarbeitet, erklärte das Ministerium.
Die Verwaltungsvorschrift soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
- Links:
- www.bundesjustizamt.de