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Dienstag, 27. Juli 2010
Arnsberg bringt NGA-Netz in Gewerbegebiete .
Stadt schreibt Breitband-Nutzung einer verlegten Leerrohr-Infrastruktur aus

Die Stadt Arnsberg sieht in der Bereitstellung von ausreichenden Bandbreiten für die Unternehmen im Stadtgebiet einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge. Die Versorgung der wichtigen Gewerbegebiete im Stadtgebiet ist im Vergleich dazu nicht mehr ausreichend und vor allem nicht zukunftssicher.

Die Analysen nach Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens hat ergeben, dass im Hinblick auf eine flächendeckende und zukunftssichere Breitbandversorgung in sechs ausgewählten Gewerbegebieten der Bau eines Leerrohrnetz zur Verlegung von Glasfaser- oder Koaxialkabeln die beste Lösung darstellt, so dass je nach Bedarf und eingesetzter Technologie Bandbreiten von über 30 MBit/s, über 80 MBit/s und mit Point-to-Point Ethernet auch über 1 GBit/s bereitgestellt werden können.

Das Leerrohrnetz soll interessierten Netzbetreibern zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung im Rahmen eines Mietvertrages überlassen werden. Außer dem Zugang zu dem Leerrohr-Netz ist die Zahlung einer zusätzlichen Beihilfe zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke durch die Stadt nicht vorgesehen. Die für einen NGA-Ausbau vorgesehenen Gewerbegebiete (Bergheim, Möhnewehr, Möhnestraße, Wiebelstraße, Niedereimerfeld) wurden unter dem Aspekt der derzeitigen Gewerbestruktur, geplanter Neuansiedlungen und des von Unternehmen geäußerten Bedarfs ausgewählt.

In den genannten Gewerbegebieten muss ein Anbieter eine Breitband-Geschwindigkeit von mindestens 16 MBit/s im Downstream unter allen Lastbedingungen garantieren. Bevorzugt werden Anbieter, die eine Palette von Diensten mit unterschiedlichen Bandbreiten und Service-Levels realisieren können, unter denen die Gewerbekunden je nach Bedarf wählen können. Ergänzende Dienste mit höheren Bandbreiten (oberhalb von 50 MBit/s) werden vom Anbieter erwartet. 16 MBit/s wird für eine gewerbliche Nutzung als untere Grenze der Bandbreite angesehen. Bewerber sollen anderen Netz- und Dienstebetreibern einen offenen Zugang ("Open Access") zu ihrer Infrastruktur auf Vorleistungsebene anbieten. Der offene Zugang kann je nach eingesetzter Technologie z.B. durch Entbündelung des Teilnehmeranschlusses, durch Line-Sharing oder durch Bitstromzugang bereitgestellt werden.

Angebote müssen schriftlich im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Höhe der ggf. benötigten Beihilfe bis zum 21. September bei den Stadtwerken Arnsberg eingereicht werden.

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